Rechtsprechung
LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herbeiführung eines Brandes durch Durchführung von Schweißarbeiten und Flexarbeiten neben einem Heulager und Strohlager; Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Anforderungen an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 3 (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Herbeiführung eines Brandes
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 183
- r+s 2005, 204
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
Insbesondere hat die Beklagte durch ihr vorprozessuales Verhalten gegenüber dem Kläger keine Beweisvereitelung vorgenommen, mit der Folge einer möglichen Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers (BGHZ 72, 132, 139) [BGH 15.06.1978 - VI ZR 183/76]. - BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
Zwar ist diesbezüglich grundsätzlich kein voller Gegenbeweis des Klägers erforderlich, sofern jedoch Tatsachen bestritten werden, aus denen die Abweichungen vom gewöhnlichen Geschehensablauf hergeleitet werden sollen, müssen diese unter Beweis gestellt werden (…Palandt, Anh. § 286 Rn. 20; BGH 8, 239). - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn das Nächstliegende, das, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, außer Acht gelassen wird (BGH VersR 1989, 141, 142) [BGH 12.10.1988 - IVa ZR 46/87] . - BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober …
Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
Entscheidend für die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist vielmehr, dass allgemeingültige Sicherheitsregeln außer Acht gelassen werden, deren Kenntnis der Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (BGH VersR 1977, 465).
- OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07
Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten
• Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.Bei Brandschäden genügt hierfür noch nicht der bloße Hinweis auf Defekte oder Kurzschlüsse in nicht näher bezeichneten elektrischen Leitungen (BGH VersR 1978, 945; 1974, 750) oder auf in der Nähe des Brandortes befindliche Kabel sowie elektrische Geräte (OLG Köln VersR 1992, 115; LG Itzehoe NJW-RR 2004, 183).
- OLG Köln, 19.11.2009 - 9 U 113/09
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens
Er war in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt (so in dem Fall OLG Düseldorf VersR 2000, 1493; vgl. auch BGH VersR 1986, 254; OLG Oldenburg r+s 2000, 425) und hatte hinreichend Überlegungszeit und Veranlassung, die Kerzen durch einfaches Löschen zu sichern, bevor er sich auf das Sofa legte (vgl. OLG Hamburg VersR 1994, 89; OLG Nürnberg r+s 2001, 512; OLG Düsseldorf VersR 1986, 780; OLG Oldenburg r+s 2002, 74; LG Koblenz IVH 2003, 267; AG Neunkirchen r+s 1997, 167; AG St. Goar r+s 1998, 122). - OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04
Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem …
Vage Anhaltspunkte für abweichende Geschehensabläufe, wie sie der Vortrag des Klägers beinhaltet, genügen insoweit nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1086; LG Itzehoe, NJW-RR 2004, 183, 184).